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Ruprecht-Karls-Universitt Heidelberg
Eastern Han Figures
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Sat, 12 pm - 5 pm  
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Regeln für den Leihverkehr der Bibliothek des Instituts für Sinologie

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Allgemeine Regeln für die Räume der Bibliothek

  • Taschen Jacken und Mäntel dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden. Sie können in den Schließfächern eingeschlossen werden.
  • In den Räumen der Bibliothek wird um ruhiges Verhalten gebeten, um anderen Lernenden ein konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen.
  • Im Referenzbereich darf grundsätzlich nicht gesprochen werden.
  • Es wird darum gebeten, aus den Regalen genommene Bücher wieder an ihren Platz zurückzustellen. Bei Unsicherheit über den richtigen Platz eines Buches kann dieses auch in den Metallschrank neben dem Referenzbereich oder in das rechte Regal an der Ausleihe gestellt werden.
  • Die Einrichtung eines festen Arbeitsplatzes muss mit der Bibliotheksleiterin, Frau Labitzky-Wagner (Zi. 209), abgesprochen werden.
  • Bücher an einem Arbeitsplatz müssen als Inhouse-Apparat ausgeliehen werden. Alle Bücher, die nicht als Inhouse ausgeliehen sind, werden von der Bibliotheksaufsicht zurückgestellt. Referenzwerke sind am selben Tag an ihren Platz zurückzustellen.


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1) Ausleihberechtigung

Die Bibliothek ist grundsätzlich eine Präsenzbibliothek. Das Sinologische Seminar hat sich jedoch dazu entschlossen, bis auf Widerruf sowohl Studierenden als auch Auswärtigen die Buchausleihe zu gestatten.

a) Eingeschriebene Studierende der Universität Heidelberg können, unabhängig davon, ob sie Studierende des ZO sind oder nicht, bei Vorlage ihres Studierendenausweises Bücher entleihen. Bei erstmaliger Ausleihe ist zur Eintragung in unser Benutzerregister neben dem Studierendenausweis ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein o.ä.) vorzuweisen. Ansonsten ist bei der Buchausleihe IMMER der Studierendenausweis vorzulegen.

b) Studierende anderer Universitäten und wissenschaftliche Gäste der ZO-Institute können von der UB entgeltfrei einen Benutzerausweis erhalten. Informationen hierzu siehe Bibliotheksgebührenordnung der UB.

c) Außeruniversitäre Nutzer/-innen können gegen eine Grundgebühr einen Jahresausweis erhalten. Informationen hierzu siehe Bibliotheksgebührenordnung der UB.


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2) Ausleihfristen

Die Ausleihfrist beträgt

  • für Studierende und auswärtige Nutzer/-innen: 4 Wochen (ZO-weit max. 8 Titel)
  • für MA/PhD-Kandidaten/-innen: 3 Monate (ZO-weit max. 20 Titel)
  • für wissenschaftliche Angestellte: 6 Monate (ZO-weit max. 50 Titel)

Sofern ein Buch nicht vorgemerkt ist, kann die Ausleihe maximal 2 Mal verlängert werden. Verlängerungen sind - sofern keine Vormerkung vorliegt - per Telefon oder E-Mail möglich. Nach der 2. Verlängerung müssen die Bücher zurückgebracht werden, können aber - wiederum sofern keine Vormerkung vorliegt - sofort erneut ausgeliehen werden; die Zählung beginnt dann von vorn.

Wird ein Buch während der Ausleihfrist im Seminar benötigt, ist es unverzüglich zurückzubringen.

Bücher aus Handapparaten können nur über Nacht oder über das Wochenende ausgeliehen werden. Eine längere Ausleihe bedarf des persönlichen Einverständnisses der betreffenden Lehrkraft.

Grundsätzlich NICHT entleihbar sind:

  1. Zeitschriften und Periodika
  2. Referenzwerke
  3. alle Werke, die mit einem roten Aufkleber versehen sind
  4. Werke aus dem Separata-Bereich und dem Archiv
  5. Videos, DVDs und Kassetten

Die unter a) bis d) genannten Werke können nach Hinterlegung eines Ausweises zum Kopieren mitgenommen werden. Sie müssen jedoch noch am selben Tag zurückgebracht werden. Videos dürfen grundsätzlich weder mitgenommen noch ausgeliehen werden.

Aus dem Zeitschriftenbereich im Erdgeschoss dürfen keine Werke mitgenommen werden, da sich dort bereits ein Kopierer befindet.


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3) Mahnungen

Bei Überschreitung der Ausleihfrist werden Bücher gemahnt. Die Mahngebühren pro Einheit (Buch, Band, etc.) betragen:

1. Mahnung: 1,50 € pro Einheit
2. Mahnung: 3 € pro Einheit
3. Mahnung: 6,50 € pro Einheit

Nach der 1. Mahnung dürfen keine neuen Bücher mehr ausgeliehen werden bis alle Schulden beglichen sind.

ACHTUNG: Sind nach der 2. Mahnung Botengänge oder ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand notwendig, können zusätzlich 15,50 € Mahngebühr erhoben werden!


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4) Buchersatz

Ist ein entliehenes Buch verlorengegangen oder beschädigt worden, so ist hierfür Ersatz zu leisten. Bei Beschädigung richtet sich der zu zahlende Betrag nach dem Ausmaß des Schadens. Bei Verlust richtet sich der zu zahlende Betrag nach der Seitenzahl des Buches, der Art des Bindens und dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand für die Neubeschaffung bzw. Kopie des Werkes. Die genaue Ersatzordnung kann bei der Bibliotheksaufsicht oder beim Bibliothekar erfragt werden.

Der Mindestbetrag für ein verlorengegangenes Buch setzt sich aus den Ersatzanschaffungskosten und 20 € Bearbeitungsgebühr zusammen!


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5) Benutzung des AV-Medien-Raums

  • Der AV-Medien-Raum kann innerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek zum Ansehen von Videos und DVDs und dem Hören von CDs und LPs benutzt werden.
  • Der Schlüssel zum AV-Medien-Raum ist an der Ausleihe gegen Hinterlegung eines Ausweises erhältlich. Die Aushändigung des Schlüssels an Dritte ist untersagt.
  • Der Standort der Videos ist über den Computerkatalog auffindbar. Zusätzlich liegt im Videoraum eine Liste aller am Seminar vorhandenen Filme aus.
  • Die Bibliotheksaufsicht händigt dem Benutzer den gewünschten Film aus, da die Filme aus Gründen des Diebstahlschutzes in Metallschränken eingeschlossen sind,
  • Videos sind vom Benutzer wieder selbständig zurückzuspulen, und der Videoraum ist sauber und aufgeräumt zu verlassen.

gez. Anne Labitzky-Wagner (Bibliotheksleiterin)

Letzte Änderung: Jun 23, 2011 (AF)
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